Mitbestimmer gesucht!

Bringen Sie Ihre Erfahrungen und Kompetenzen in die Entscheidungen der Genossenschaft ein, entscheiden Sie mit, sehen Sie Projekte wachsen!

Als Mitglied der Genossenschaft haben Sie jetzt die Möglichkeit, für den Aufsichtsrat der GWG zu kandidieren oder mögliche Kandidaten, die Ihr Vertrauen genießen, für die Wahl im Herbst zu benennen.

Was macht der Aufsichtsrat:
• die Tätigkeit des Vorstandes kontrollieren
• den GWG-Vorstand im Sinne der Mitglieder unterstützen
• Anregungen in die Arbeit des GWG-Vorstandes einbringen

Welche Voraussetzungen muss man zur Kandidatur erfüllen:
• Mitglied der GWG sein
• mind. 18 Jahre alt sein

Wie wird man Aufsichtsrat:
• man kandidiert
• die Vertreterversammlung wählt aus
den Vorschlägen aus

Wie lange ist man Aufsichtsrat:
• alle zwei Jahre wird neu gewählt
• eine maximale Amtszeit gibt es nicht


„Ich bin jedenfalls immer wieder stolz, wenn ich in der Zeitung oder in unserem Journal Berichte zu GWG-Projekten lese und weiß – es geht voran und ich war an den Entscheidungen beteiligt.“ Fr. Mathan, amtierende Aufsichtsratsvorsitzende

Interessiert? Nähere Informationen geben Ihnen gerne der GWG-Vorstand, Herr Siebert und Herr Vollmer, in der Geschäftsstelle der GWG oder per
E-Mail: vorstand@gwg-luebbenau.de .