Von Genossenschaft zu Genossenschaft
Die gemeinsame Hilfe beim Ortswechsel
Hin und wieder müssen Lübbenauer Bürger die schöne Spreewaldstadt, meist aus beruflichen Gründen, verlassen. Für Hausbesitzer sowie für Anteilseigner von Genossenschaften ist dies mit viel Aufwand verbunden. Für die Mitglieder der GWG und weiterer 36 Genossenschaften in der Lausitz ist der Umzug innerhalb von Genossenschaften deutlich vereinfacht worden.
Was bedeutet dies für Sie als Mitglied?
Bei einem beruflichen oder privaten Wohnungswechsel können Sie eine Vereinbarung mit der GWG und Ihrer neuen Genossenschaft abschließen. Wenn Sie eine neue Wohnung anmieten, treten Sie Ihre Geschäftsanteile unwiderruflich an die neue Genossenschaft ab. Die GWG zahlt dann nach Fälligkeit Ihr Geschäftsguthaben an Ihre neue Genossenschaft. Ist Ihre neue Wohnung größer oder sind mehr Geschäftsanteile erforderlich, zahlen Sie nur den Differenzbetrag und den obligatorischen Pflichtanteil dort ein.
Sind Ihre Geschäftsanteile wiederum höher als benötigt, bekommen Sie den verbleibenden Betrag nach Fälligkeit von der GWG auf Ihr Konto überwiesen. Die Zahlung eines Pflichtanteils bleibt davon unberührt und andere Forderungen (z. B. Betriebskosten) werden gesondert berechnet.
Folgende Genossenschaften gehören dieser Serviceinitiative an:
GWG Forster Baugenossenschaft eG
GWG Großräschen eG
GWG Lübben eG
GWG Lübbenau eG
GWG Stadt Cottbus eG
Spremberger WBG eG
WBG Elsterwerda eG
WBG Senftenberg eG
WG Lauchhammer eG
WoGe Calau eG
WoGe Finsterwalde eG


